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GR - Sitzung 24.10.2023

Aktueller Bericht von GR Michael Hofer

1.  Genehmigung des GR-Protokolls vom 09.08.2023 

   Die Protokolle wurden mehrheitlich genehmigt (Enthaltungen von den Personen, die nicht bei dieser GR-Sitzung anwesend waren)

 1.1. Bericht über den Stand der Umsetzung des Protokolls vom 09.08.2023 

   Jasmin berichtet über die Umsetzungen der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung. 

Die Beschlüsse über die Grundkäufe von Peer bzw. Egger wurden noch nicht umgesetzt. Hier ist noch eine Raumordnungssitzung notwendig, anschließend können die Käufe abgeschlossen werden. 

 2.  Bericht des Bürgermeisters

 


3. Straße Oberbergtal – Bereich Seduck bis Oberissalm – Grundsatzbeschlussfassung zu Planung, Errichtung und Umsetzung einer öffentlichen Gemeindestraße

Bürgermeister Andreas Gleirscher erklärt, dass in der Vergangenheit sehr viele Gespräche mit Grundeigentümer, Land Tirol, Dr. Sallinger und Dipl.Ing. Daniel Illmer stattgefunden haben. In mehrfachen Runden wurden Meinungen und Bedenken eingeholt.

Die rechtliche Situation wird durch Hrn. Dr. Sallinger (Gemeindeanwalt) ausgeführt. Die in der Vergangenheit durch den Bürgermeister Andreas Gleirscher ausgeführten Handlungen wurden durch die Behörde nicht nur legitimiert, sondern vielmehr in einer 6-seitigen Stellungnahme als notwendig und zutreffend bewertet.  In diesem Schreiben geht auch hervor, dass die Straße zukünftig eine öffentliche Straße werden soll. 

Das für eine genehmigungsfähige öffentliche Straße ausgearbeitete Projekt wurde von Dipl.Ing. Daniel Illmer vorgestellt. Er beschrieb die jeweiligen Gefahren und dahingehende nötige Absicherungen im Detail. Bezahlt wurden diese Projektarbeiten aktuell durch das Land Tirol. Der Status des Projekts ist mittlerweile so weit, dass die Einreichung direkt nach dem Grundsatzbeschluss der Gemeinde durchgeführt werden kann.

Dr. Sallinger erklärt die weitere Vorgehensweise im Sinne des Straßengesetzes. Sofern das Projekt eingereicht und geprüft wurde, wird eine Verordnung nach Straßengesetz ausgestellt. Hier können straßenrechtliche Verfügungen und Gutachten eingebracht werden und es muss soweit möglich eine Lösung mit allen Grundbesitzern gefunden werden. Anschließend wird eine Bewilligung für dieses Projekt ausgestellt. 

Wortmeldung von Dipl.Ing.(FH) Markus Müller dazu:

Es liegen Markus Müller keine Protokolle zu Besprechungen vor, und es wird angezweifelt, dass die Gespräche mit den Grundbesitzern stattgefunden haben.

Markus Müller kann diesem Grundsatzbeschluss nicht zustimmen, wenn keine Kosten zu dem Projekt ermittelt wurden und keine Zusage vom Land Tirol zur Unterstützung des Projekts schriftl. vorliegend ist. 

Bürgermeister Andreas Gleirscher, Dipl. Ing. Daniel Illmer und Dr. Sallinger erklären, dass initial mit diesem Grundsatzbeschluss keine Kosten entstehen, und jegliche Vergaben separat wieder im Gemeinderat beschlossen werden müssen. Weiters wird ausgeführt, dass ohne Einreichung keine weiteren Schritte durch das Land Tirol ausgeführt werden, da ein klares Bekenntnis der Gemeinde fehlen würde. Es wurde entgegen der von Markus Müller in den Medien verbreitete Darstellung ständig am Projekt gearbeitet und mehrfach mit den Grundeigentümern gesprochen. 

Dipl. Ing. Daniel Illmer erklärt, dass das Projekt erst vor kurzem fertiggestellt wurde und es keinen Sinn macht, ein halbfertiges Projekt vorzustellen. Die Kosten des Projekts können erst auf Grundlage des Einreichplans ermittelt werden. 

Wortmeldung von Mag. Othmar Schönherr:

Für Othmar Schönherr ist diese Vorgehensweise so nicht richtig, dass ein Grundsatzbeschluss gefasst wird ohne das Projekt den Grundeigentümern vorzustellen. Ihm wäre es besser vorgekommen, wenn vor dem Gemeinderat den Grundeigentümern das Projekt vorgestellt wird. Weiters muss den Grundeigentümern gesagt werden, dass es bei der Bewilligung dieser Straße in letzter Konsequenz dazu kommen kann, dass Grundeigentümer enteignet werden könnten, sofern keine entsprechende Einigung erzielt werden kann. 

Seitens Dipl. Ing. Daniel Illmer und Dr. Sallinger wird erklärt, dass es durchaus Sinn macht, zuerst dem höchsten Gremium der Gemeinde (dem Gemeinderat) das Projekt vorzustellen und diese Vorgehensweise üblich bei solchen Angelegenheiten sei. Auf der anderen Seite sind die Grundeigentümer bereits sehr gut informiert worden und konnten zu jeder Maßnahme Stellungnahmen einbringen. Dass die Grundeigentümer als letztmögliche Maßnahme enteignet werden könnten ist rechtlich richtig, jedoch schreibt das Straßengesetz vor, dass eine Einigung so gut wie möglich erzielt werden muss. 

 

Wortmeldung von Dr. Friedrich Siller:

Das vorgestellte Projekt ist für ihn ein hervorragendes Projekt und passt alles für ihn. Es ist lediglich nun auch darauf zu achten, dass es eine Lösung bis zur Fertigstellung des Projekts mit der am 5. November 2023 auslaufenden Genehmigung des Notwegs gefunden werden muss. 

Daraufhin erklärt Andreas Gleirscher, dass es bei diesem Punkt um das Projekt geht, dennoch stimmt er Friedrich Siller zu, dass eine Übergangslösung gefunden werden muss. Es wurden dahingehend auch schon Gespräche geführt. 

 

Abschließende Wortmeldung von Dipl.Ing.(FH) Markus Müller: 

Das Wort „Grundsatzbeschluss“ gefällt ihm nicht in diesem Kontext, deshalb könnte er zustimmen, wenn dieses Wort nicht im Beschluss vorkommt. 

Daraufhin wird von Dr. Sallinger und Amtsleiterin Mag. Jasmin Schwarz ein Text formuliert, der dieses Wort nicht enthält, letztendlich aber mit dem gleichen Sinn. 

Die Abstimmung wurde durchgeführt: 15 Ja Stimmen, 1 nicht teilgenommen (Friedrich Siller aufgrund von Befangenheit) und 1 Enthaltung (Othmar Schönherr)

 


4. Raumordnung

4.1 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des GST 673/10 (Harald Schöpf) – entspr. Empfehlung des Raumordnungsausschusses

Auf dieser Grundparzelle gibt es zwei Widmungen, dies ist grundsätzlich aus der Vergangenheit entstanden und wurde nicht korrekt eingetragen. Mit diesem Beschluss wird diese gesamte Parzelle nun der gleichen Widmung entsprechen. Der Punkt wurde mit 17 Ja Stimmen einstimmig beschlossen. 

4.2 Beratung und Beschlussfassung über die eingelangte Stellungnahme zum Bebauungsplan B2.29 Außerrain Schönherr auf GST 473/14 (Mag. Renate und Othmar Schönherr)

Die Stellungnahme wurde von Dr. Christoph Niederegger als Obmann vom Raumausschuss bewertet und erklärt. In der Stellungnahme wurde auf 3 Punkte des Bebauungsplans eingegangen:

a)     Bei der Einmündung der Straße in die Privatstraße fehlt die Quadratmeterangabe der abzutretenden Fläche 

Hier erklärt Christoph Niederegger, dass dies grundsätzlich richtig ist, es aber in solchen Bebauungsplänen keine Notwendigkeit gibt, die Quadratmeterzahlangabe einzutragen. 

b)     Die grundbürgerlich gesicherte Abtretung der Einmündung fehlt. 

 

In der grundbürgerlichen Eintragung wird auf den Bebauungsplan verwiesen, der festlegt, welche Flächen in das öffentliche Gut übergehen muss. Ein Ausschnitt der Flächen, die in öffentliches Gut übergehen, wird gezeigt. 

 

c)     Die strichlierte Linie auf dem Plan geht in das Grundstück GST 479.

 

Die Verlängerung der planerischen Straßenfluchtlinie (strichlierte Linie) im GP 479 dient zur Veranschaulichung der planerischen Zielsetzung für die Entwicklung der zukünftigen Verkehrserschließung aus Sicht des Planers. Diese unverbindliche Darstellung hat im gegenständlichen Fall keine unmittelbaren Auswirkungen auf das GP479. 

 

Der Punkt wurde mit 16 Ja Stimmen beschlossen. 

 

4.3 Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung eines Erschließungsplans nach §92 TROG 2022 zur Baulandumlegung Kampl-Gewerbegebiet. 

Zur Erschließung des neuen Gewerbegebiets in Kampl ist eine Erlassung des Erschließungsplans notwendig. Dies wurde mit 17 Ja Stimmen einstimmig beschlossen. Die budgetierten Kosten für die Erschließung werden vom Jahr 2023 auf das kommende Jahr übertragen.

 


5. Beratung und Beschluss über die Vergabe der Projektarbeiten für ein Vorprüfungsverfahren für die geplanten KWK-Anlagen Falbeson-Volderau und Krößbach-Schaller, lt. Empfehlung des EURN-Ausschusses (HH 759-728)

GR Christian Pfurtscheller: Grundsätzlich ist Wasserkraft OK, allerdings ist der Standort vorher zu klären, sodass die Lebensqualität und Wirtschaftlichkeit der Anrainer nicht verschlechtert werden. 

Für die Vorprüfung der Kleinkraftwerk-Anlagen in Bereich Falbeson-Volderau und Krößbach-Schaller wird die Fa. Bernard-Ingenieuere mit ca. 20.000 € beauftragt. Dies wurde mit 16 Ja Stimmen und einer Enthaltung beschlossen.

 


6. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss von Winterdienstvereinbarungen mit den Frächtern

Leiter des Bauhofs Wolfgang Stern erläutert die Maßnahmen und Straßen für die Winterdienste und erklärt im Detail die Straßenlängen. 

Der Punkt wurde mit 17 Ja Stimmen einstimmig beschlossen.

 


7. Beratung und Beschlussfassung über die Neuerrichtung der Stützmauer zwischen Hoferwirt und Sport Hofer und Beschlussfassung über die Finanzierung der Mehrkosten; lt. Beschluss des Gemeindevorstands (HH 612-611905 € 20.000) 

 

Die Mauer ist in einem schlechten Zustand und muss erneuert werden. Die finanziellen Mittel können durch Umschichtungen aufgebracht werden. Die Neuerrichtung der Mauer wurde mit 16 Ja Stimmen und einer Enthaltung an die Fa. STruBau vergeben. Wenn dies nicht möglich ist, kommt der zweitgereihte Anbieter zum Zug.

 


8. Bericht zur Überprüfung der Gemeindekassa – 3.VJ. 2023

 

Die Gemeindekassa ist vollständig und alle Belege waren im Amt vorhanden und stimmig. Lt. Obmann vom Überprüfungsausschuss Othmar Schönherr ist alles in Ordnung. 


9. Projekt „Verkehrsberuhigung mit Fußgängerzone Neustift-Dorf“ – Grundsatzbeschluss

 

Der Obmann vom Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft GR Christian Pfurtscheller erklärt die Vorgehensweise zur Verkehrsberuhigung und zur Gestaltung der Fußgängerzone in Neustift-Dorf. Es wird darauf verwiesen, dass es sich hier um einen ersten Schritt zur Erprobung einer Fußgängerzone handelt. Dabei wird es zwischen Ende Juni und Mitte September zwischen 16:00 Uhr und 00:00 Uhr ein Fahrverbot am Dorfplatz geben. Die Einbahnregelung zum Dorfplatz wird aufgehoben und beim Hinteren Dorf zwischen Apotheke und Gumpold wird es Fahrbeschränkungen geben, damit die Anrainer entlastet werden. Details werden noch kommuniziert, jedoch ist es ein guter und großer Schritt, um die Kaufläute im Dorf zu stärken und die Anrainer zu entlasten. 

Der Grundsatzbeschluss wurde mit 17 Ja Stimmen einstimmig angenommen.

 


10. Bericht der Substanzverwalterin

10.1 Gemeindegutsargrargemeinschaft Neustift – Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des TVB Stubai Tirol um dauernde Nutzung von Teilflächen der GP 2374, 2375 für den Buswendeplatz Raffeine; lt. Empfehlung des Gemeindevorstands

 dieser Punkt wurde aufgrund von Fehlen der Unterschrift im Antrag und ungeklärter Weiderechtsituation verschoben und somit nicht abgestimmt. 

10.2 Gemeindegutsargrargemeinschaft Neustift – Zustimmung zum Antrag des Ingenieurbüro Illmer Daniel e.U., 6166 Fulpmes, zur Grundbeanspruchung der GP 2469/1 und GP 2194 (Bereich Ranalt) für die Erweiterung (Errichtung eines Ablenkdammes) des Lawinenfangnetzes (Snowcatcher). 

Dieser Punkt wurde einstimmig mit 17 Ja Stimmen beschlossen, sofern (ist noch Abklärungsgegenstand) für die Gemeindegutsargrargemeinschaft und somit für die Gemeinde keine Haftung daraus entsteht. 

10.3 Gemeindegutsargrargemeinschaft Neustift – Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Wassergenossenschaft Milders um Zustimmung für den Einbau einer Überlaufleitung, sowie Sanierung einer Steuerleitung und Mitverlegung einer Stromleitung zum Hochbehälter Milderer Berg (GP 2575/11, 2575/1, 1609/1); lt. Empfehlung des Gemeindevorstands

Der Punkt wurde mit 17 Ja Stimmen einstimmig beschlossen. 

10.4 Gemeindegutsargrargemeinschaft Neustift – Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bzgl. eines möglichen Geräteabverkaufs bzw. Sanierung des Restaurants „Wilde Grube“ mit etwaiger Verpachtung. 

Nach Diskussionen im Gemeinderat wurde beschlossen, dass die Küchengeräte bis auf weiteres in im Restaurant bleiben und kein Geräteabverkauf stattfinden sollte. Der Zustand der Gaststube ist lt. Substanzverwalterin Andrea Pfurtscheller-Fuchs in keinem Guten Zustand und könnte so nicht verpachtet werden. Lt. Meinung vom Gemeinderat sollte eine Gesamtlösung für die Zukunft des Restaurants gefunden werden, bevor einzelne Geräte abverkauft werden.

 


11 Personalangelegenheiten; keine Beschlüsse

 


12 Anträge, Anfragen und Allfälliges

 

Der Status zu den Straßenlampen bei Auten wird durch GR Peter Hofer bei Vize-Bürgermeister Franz Gleirscher angesprochen – den Status wird Franz Gleirscher bei Wolfgang Stern einholen.

Die Verbauungen Ruetz zwischen Elferlifte bis nach Zegger-Brücke wurden durch GR Dipl.Ing. (FH) Markus Müller angesprochen. Diese Projekte werden dem GR in den nächsten Sitzungen vorgestellt.

Der Status zum Zauberteppich in Neustift wird von GR Dipl.Ing.(FH) Markus Müller hinterfragt. Scheinbar wird dieser durch den TVB in der Wiese von Landhauser benötigt. Der Status wird eingeholt und entsprechend kommuniziert. 

Vize-Bürgermeister Franz Gleirscher wundert sich über eine E-Mail, die an ihn gelangt sei. Dabei wurde dem ehemaligen Anbieter für Kinderschwimmkurse von der Kindergartenleitung abgesagt. 

Bürgermeister Andreas Gleirscher berichtet dahingehend, dass dies grundsätzlich richtig und stimmig ist. Es wurde durch den Kindergarten ein Anbieter ausgewählt, wo der Kurs günstiger ist und im Stubay stattfinden kann.