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Kommentar

Verantwortungsvolle Raumordnung

Von Listenmitglied Bernhard Stern

In Neustift ist aufgrund der landschaftlichen und topographischen Ausprägung sowie diverser Naturgefahren nur noch ein geringer Teil der Gemeindefläche für eine bauliche Nutzung geeignet. In der Vergangenheit hat es leider den Anschein gemacht, dass bei Widmungen und Baubescheiden keine klar erkennbare Linie gefahren wurde. Die mögliche Talstation für den Zubringer im Bereich der Kulturflächen im Gmoch wäre aus meiner Sicht auch widmungstechnisch fragwürdig gewesen. 

 

Wie in allen Gemeinden Tirols kann auch in Neustift der Gemeinderat durch die Erteilung von Flächenwidmungen und die Erlassung von Bauvorgaben das Ausmaß der Bautätigkeit und das Ortsbild maßgeblich beeinflussen, wobei auch moderne Bauweise- und Architektur in der Bauplatznachverdichtung möglich sein muss. Die Raumordnung zählt zu den größten und verantwortungsvollsten Aufgaben des nächsten Gemeinderats. Hier gilt es mit Hausverstand, nicht durch das Gutachterwesen, einen fairen und vertretbaren Kompromiss zu finden, zwischen persönlichen und wirtschaftlichen Interessen einzelner, und dem Nutzen einer intakten Kultur- und Naturlandschaft für unsere Familien und Gäste. Es bedarf der Zusammenarbeit aller politischen Kräfte, um objektive Entscheidungen zu gewährleisten.